Allgemeine Geschäftsbedingungen der WML GmbH

I. ZAHLUNG

1. Unsere Kaufpreisforderung ist – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – sofort zur Zahlung fällig. Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen.

2. Gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Der Käufer kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn unser Zahlungsanspruch und der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3. Zugesagte Skonti können nur bei pünktlicher Zahlung beansprucht werden.

II. ZAHLUNGSVERZUG

1. Gerät der Käufer mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug oder lässt[nbsp] er Schecks zu Protest gehen, so sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

2. Wir sind darüber hinaus berechtigt, als Verzugschaden Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dieser Anspruch[nbsp] ist entsprechend zu erhöhen oder zu reduzieren, wenn wir einen höheren bzw.[nbsp] der Käufer einen niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.

III. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Wir behalten uns das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits[nbsp] entstandenen Forderungen und auf alle Forderungen aus Folgegeschäften.

2. Soweit der Käufer (gewerblicher) Wiederverkäufer ist, ist der Käufer berechtigt, die noch in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im gewöhnlichen, ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, jedoch nicht zu verpfänden oder als Sicherung zu übereignen.

3. Übersteigt der realisierbare Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

4. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er bereits hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.

5. Wird die Vorgehaltsware von Dritten, gleich in welcher Form, in Anspruch genommen, so hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten und unsere Rechte gegenüber Dritten zu wahren. Im Übrigen hat der Käufer auf unser Verlangen über den Verbleib der unbezahlten von uns gelieferten Ware und[nbsp] hierüber getätigte Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.

IV. LIEFERFRIST, HÖHERE GEWALT

1. Ereignisse höherer Gewalt, die uns in der Lieferung bzw. rechtzeitiger Lieferung behindern, gleich ob sie bei uns oder unserem Vorlieferanten gegeben sind, berechtigen uns, für die Dauer der Behinderung den[nbsp] Zeitpunkt der Lieferung angemessen hinauszuschieben.

2. Kommt der Käufer uns gegenüber mit der Bewirkung seiner vertraglichen[nbsp] Leistung – auch aus anderen Verträgen – in Verzug, so behalten wir uns vor,[nbsp] die Lieferfrist um[ den Zeitraum zu verlängern, um den sich der Käufer[nbsp] in Verzug befindet.

3. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

V. VERSAND UND NEBENLEISTUNGEN

1. Ist die Lieferung der Ware an den Käufer vorgesehen, so erfolgt die Lieferung[nbsp] auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln vornehmen oder zugesagt haben.

2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers, soweit nicht Lieferung frei Haus vereinbart ist. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug[nbsp] oder verzögert sich aus sonstigen von dem Käufer zu vertretenden Gründen[nbsp] der Versand der Ware, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr[nbsp] des Käufers zu lagern. Warenaufstellung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme und Ähnliches durch den Verkäufer sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

1. Wir gewährleisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass[nbsp] Lieferungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und die vereinbarten Spezifikationen sowie die zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.

2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich nach der Übergabe/Ablieferung, andere Mängel unverzüglich nach der Feststellung uns gegenüber zu rügen, nach Möglichkeit unter Beifügung der Rechnung und eventueller Garantieurkunden.

3. Im Fall berechtigter Beanstandung sind wir zur Nachbesserung auf unsere Kosten berechtigt, wobei wir uns hierfür des Kundendienstes des jeweiligen Herstellers bedienen können, oder – nach unserer Wahl – zur Lieferung mangelfreien Ersatzes. Bei Fehlschlagen von max. 3 Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen steht dem Käufer das Recht zu, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen; die nämlichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn wir uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung außerstande sehen oder solches ablehnen. Der Käufer hat uns zur Nachbesserung angemessen Zeit und Gelegenheit zu geben.

4. Unsere Gewährleistungshaftung erlischt insoweit, als der Käufer oder Dritte am Kaufgegenstand unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt haben.

5. Jede weitere Haftung gegenüber dem Käufer aufgrund von Mängeln in der Lieferung oder in der Leistung sind – vorbehaltlich der Haftungsregelung in Ziffer 7 – ausgeschlossen.

6. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in 6 Monaten nach Übergabe/Ablieferung der Ware an den Käufer oder den von ihm bestimmten Empfänger. Hiervon unberührt bleiben im Einzelfall gegebene, weitergehende Garantiezusagen.

VII. HAFTUNG

1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadenersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. Wir haften in gleicher Weise, wenn von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), leicht fahrlässig verletzt wird.

2. Soweit wir dem Grunde nach haften, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

3. Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung.

4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VIII. ALTGERÄTE

1. Übernehmen wir aufgrund besonderer Absprache im Einzelfall gebrauchte Geräte, so gehen diese mit der Übergabe an uns in unser uneingeschränktes Eigentum über; der Käufer versichert gleichzeitig, über dieses gebrauchte Gerät uneingeschränkt verfügen zu können, und dass dieses nicht mit Rechten Dritter, welcher Art auch immer, belastet ist.

IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL

1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer jeweiligen Verkaufsstätte.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts.

X. AUFSTELLUNG, MONTAGE, ANSCHLUSS USW.

1. Da Warenaufstellung, Montage, Anschluss, Inbetriebnahme u. ä. nicht[nbsp] zu unseren Leistungen gehören, vermitteln wir auf Wunsch derartige Leistungen[nbsp] durch Dritte; diese berechnen ihre Leistung, für die wir keine Haftung übernehmen,[nbsp] selbst. – Beachten Sie in jedem Fall bei Aufstellung, Montage, Anschluss und[nbsp] Inbetriebnahme eventuelle Anleitungen des Herstellers.