Recycling - Umwelt & Gesundheit

Informationen zur Rückgabe und Entsorgung von Batterien, Akkus, Elektrogeräten, Lampen und Leuchten sowie zum Umgang mit gebrochenen Lampen und Leuchten

 

1.  Zur Entsorgung und Rücknahme von Batterien und Akkus

 

Entsprechend den Bestimmungen des Batteriegesetzes (BattG) weisen wir Sie auf die Regelungen und Pflichten zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien und Akkus wie folgt hin:

Die in Batterien enthaltenen Stoffe können bei nicht sachgerechtem Umgang und Entsorgung schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben. Daher dürfen Batterien und Akkus nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Sammlung und Verwertung zuzuführen.

Schadstoffhaltige Batterien, also solche, bei denen der Grenzwert 0,0005 Masseprozent Quecksilber, 0,002 Masseprozent Cadmium oder 0,004 Masseprozent Blei überschritten wird, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

                                  Elektomüll-Symbol

Unterhalb des Symbols findet sich das chemische Zeichen des betreffenden Schwermetalls: Hg = Quecksilber, Cd = Cadmium, Pb = Blei.

Endnutzer sind deshalb zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können nach Gebrauch bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und an jeder Verkaufsstelle, also auch bei uns, unentgeltlich zurückgegeben werden.

 

2. Zur Entsorgung von Lampen und Leuchten bzw. von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

 

Bei den heute im Handel befindlichen Leuchten, stabförmigen Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampflampen, LED-Lampen und sonstigen Beleuchtungskörpern oder Geräten für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht (mit Ausnahme von Glühlampen) werden elektronischen Bauteile verwendet; daher handelt es sich bei diesen Beleuchtungskörpern im rechtlichen Sinn um Elektro- und Elektronikgeräte. Zudem enthalten Energiesparlampen, Kompaktleuchtstofflampen und stabförmige Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren) Spuren von Quecksilber.

Deshalb gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder den Glascontainer! Lediglich herkömliche Glühbirnen können über den Hausmüll – aber auch diese nicht in den Altglascontainern – entsorgt werden.

Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten einschließlich der genannten Beleuchtungskörper (mit Ausnahme von Glühlampen) sind nach dem Elektro- und Elektronikgeräte Gesetz (ElektroG) gesetzlich verpflichtet, ihre Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben oder ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.

Wo sich die für Sie nächste kommunale Sammelstelle befindet, erfahren Sie von der Abfallberatung Ihrer Kommune. Einen Teil der Sammelstellen finden Sie auch im Internet unter www.lightcycle.de .

Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol gekennzeichnet, die durchgestrichene Abfalltonne:

                                  Elektomüll-Symbol

Gerne können unsere Endnutzer die ein neues Elektro- oder Elektronikgerät bei uns erwerben, ihr Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen wie das Neue bei uns unentgeltlich abgeben. Unabhängig hiervon nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen zurück.

In jedem Fall sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem zu trennen und vom Endnutzer der hierfür vorgesehenen gesonderten Entsorgung zuzuführen.

 

 

3. Was tun, wenn eine Energiesparlampe/Kompaktleuchtstofflampen (KLL) zu Bruch geht?

 

Falls eine KLL zerbricht, kann Quecksilber in die Raumluft gelangen. Da der Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der KLL am höchsten ist, sollten Sie bei Lampenbruch sofort die Fenster zum Lüften öffnen. Alle Personen und Haustiere verlassen anschließend für ca. 15 Minuten den Raum. Heizung und Klimaanlage schalten Sie am besten ab. Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich. Alle weiteren Reinigungs- und Aufräumarbeiten führen Sie auch mit offenem Fenster durch, damit der Quecksilbergehalt in der Luft weiter sinkt.

Wie beseitige ich die zerbrochene Lampe richtig?

  • Vor dem Reinigen den Raum 15 Minuten lüften und den Raum verlassen! Heizung und Klimaanlage abschalten!
  • Während des Reinigens das Fenster weiter offen lassen.
  • Für die erste Reinigung keinen Besen, Handfeger oder Staubsauger verwenden! Der Staubsauger wirbelt das Quecksilber wieder in die Raumluft. Das können Sie vermeiden, indem Sie die Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammenzukehren.
  • Tragen Sie Gummihandschuhe! So schützen Sie Ihre Hände vor scharfen Glassplittern und vor dem Kontakt mit Quecksilber.
  • Vorsichtig die größeren Stücke in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z. B. ein leeres Konservenglas oder ein Einmachglas). Kleinere Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammenkehren. Auf glatten Böden, zum Beispiel Laminat oder Parkett, wischen Sie den Staub und die restliche Glassplitter mit feuchten Papiertüchern auf und stecken sie in das Gefäß.
  • Splitter und Stäube, die auf Teppichen, Decken oder Polstern liegen, nehmen Sie mit einem Klebeband auf und geben diese ebenfalls in das Gefäß. Diese Abfälle geben Sie bei der örtlichen Sammelstelle ab – nicht in den Hausmüll! Bis zur Entsorgung sicher aufbewahren.
  • Alle Reinigungsutensilien und die Gummihandschuhe können Sie mit dem Hausmüll außerhalb des Hauses entsorgen.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen lüften Sie noch einige Zeit. Danach die Hände gründlich waschen.

Was ist zu tun, wenn die KLL auf einem Teppich zerbrochen ist?

  • Wischen Sie den Teppich nicht mit feuchten Tüchern ab, sondern verwenden Sie nach dem Aufsammeln der größeren Bruchstücke Klebeband zur Aufnahme der kleinen Splitter und Stäube.
  • Erst nach dieser Grobreinigung kann der Staubsauger eingesetzt werden. Wichtig: Während des Saugens und danach gut lüften. Staubsaugerbeutel und Feinstaubfilter entsorgen Sie in der Restmülltonne außerhalb des Hauses.
  • Wenn Sie den Staubsauger beim nächsten Mal einsetzen, lüften Sie den Raum wieder ausgiebig.
  • Hand- oder Tischstaubsauger eignen sich nicht für die Reinigung.

 

Wie sollte mit Quecksilber verschmutzte Kleidung gereinigt werden?

  • Kleidungsstücke, Decken und Stoffe, die durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, sollten Sie je nach Verschmutzungsgrad entweder entsorgen oder zunächst oberflächlich zum Beispiel mit Klebeband reinigen und dann in der Waschmaschine waschen.
  • Schuhe, die in direkten Kontakt mit den Glassplittern oder dem quecksilberhaltigen Pulver gekommen sind, sollten Sie mit feuchten Papiertüchern abwischen.
  • Alle Papiertücher und das Klebeband stecken Sie zur Entsorgung in das Glasgefäß.

 

Quelle und weiterführende Hinweise: www.umweltbundesamt.de/node/3234 Stichwort: "Energiesparlampen" (Abruf 04.05.2015)